16. BAYERISCHE INFEKTIONSSCHUTZMASSNAHMENVERORDNUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 29. März hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass sie vorerst nicht von der Möglichkeit einer Hotspot-Regelung für Bayern Gebrauch machen wird. Die 16. BayIfSMV gilt dann ab Sonntag, 3. April und wird bis einschließlich 30. April gültig sein.

 

Ab dem 3. April fallen damit in Bayern fast alle Beschränkungen weg und es bleibt nur noch der sog. Basisschutz bestehen.

 

Für die Golfclubs gilt damit ab 3. April:

  • keine Beschränkung mehr für die Nutzung des Golfplatzes und des gesamten Übungsgeländes (Wegfall von 3G)
  • keine Beschränkung mehr für den Besuch der Club-Gastronomie (Wegfall von 3G
     
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen.
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