Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Liebe Mitglieder und Gäste,

 

nachfolgendes Update haben wir heute über den BGV erhalten – hier -.

 

Daraus ist zu entnehmen, dass auch Golfanlagen unter den Begriff „Sportstätten“ fallen. Somit gilt bis auf weiteres ausnahmslos für alle Sportanlagen die 2G PLUS Regelung. Das bedeutet, dass man zur Nutzung der Anlage geimpft oder genesen sein muss und zusätzlich einen aktuellen Antigen-(24h) oder PCR-Test (48h) vorweisen muss.

 

Der Betreiber einer Golfanlage ist verpflichtet, die vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson zu überprüfen.

 

Leider können wir dies auf Grund unserer Anlagenstruktur und des fehlenden Personals im Dezember nicht gewährleisten und sehen uns so gezwungen, die Anlagen bis auf weiteres zu schließen.

 

Sollten sich hierzu Neuerungen ergeben, werden wir Sie zeitnah informieren.

 

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Jura Golf Park Team

Covid-19-Update
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