Golfsport unter den Regeln der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

mit dem heutigen Tag ist die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten.

Wir haben daher das Dokument angepasst und fassen hiermit die wichtigsten Änderungen zusammen

  • bei einer stabilen Inzidenz unter 100 sind 4er Flights unbegrenzt möglich (unabhängig von der Anzahl der Hausstände). Den genauen Wortlaut finden Sie im Anhang.
  • die Innengastronomie kann bei einer stabilen Inzidenz unter 100 geöffnet werden, bitte beachten Sie den Unterpunkt und die Vorgaben für die mögliche Öffnung im beigefügten Dokument und in der Verordnung. Die Zusammensetzung der Tische in der Gastronomie richtet sich nach den Allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Auch hier haben wir den Wortlaut im Dokument ergänzt.

In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu den Duschen und Umkleiden erreicht. Bitte beachten Sie daher den entsprechenden Unterpunkt dazu im Anhang. In jedem Fall ist für eine Entscheidung über die Öffnung von Duschen und Umkleiden Ihre Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Im Falle einer Öffnung ist das Rahmenhygienekonzept Sport einzuhalten.

Die 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie -HIER-

 

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