Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

 

heute, Freitag den 23.04.21 um 11.00Uhr haben wir über den Bayerischen Golfverband folgende Änderung erhalten: 

In der Zwischenzeit ist die 12. BayIfSMV aktualisiert worden. Diese tritt bereits ab heute Freitag in Kraft.

Der § 10 Sport der 12. BayIfSMV ist an die Regelung im 4. IfSG angepasst, d.h. bei einer Inzidenz über 100 ist die "kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt;“

 

Wir wünschen Ihnen weiterhin schönes Spiel!

Ihr Jura Golf Park Team 

 

 

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