Ehrenausschuss

Auszug aus der Satzung des JURA GOLF e.V. HILZHOFEN
vom 05.08.2008


§13 Schiedsgericht

(1) Für alle Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern oder zwischen dem Club und den Mitgliedern über Angelegenheiten, die das Mitgliedschaftsrecht betreffen, ist nach erfolgloser Anrufung des Ehrenausschusses ausschließlich ein Schiedsgericht zuständig.

(2) Das Schiedsgericht wird in der Weise gebildet, dass jede Partei einen dem Club angehörenden Schiedsrichter stellt und sich die Schiedsrichter auf einen Obmann einigen, der die Fähigkeit zum Richteramt besitzt und dem Club nicht anzugehören braucht. Vorstandsmitglieder dürfen dem Schiedsgericht nicht angehören. Falls eine Einigung der Schiedsrichter auf einen Obmann nicht zu erreichen ist oder eine Partei innerhalb von 3 Wochen nach Aufforderung durch die Gegenpartei oder durch den Vorstand ihren Schiedsrichter nicht benennt, so soll der Präsident des für den Sitz des Clubs zuständigen Landgerichts ersucht werden, den Schiedsrichter oder den Obmann zu benennen.

(3) Das Schiedsgericht beschließt nach mündlicher Verhandlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Über das Schiedsverfahren ist ein Protokoll zu führen, das durch die Schiedsrichter zu unterzeichnen und dem Vorstand zuzuleiten ist. Die Verfahrensakten werden vom Vorstand verwahrt.

(4) Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen, falls das Schiedsgericht nicht eine andere Kostenentscheidung trifft.

Mitglieder des Ehrenausschuss
Gudula Uebach
Gerhard Forster
Andreas Krause
Helmut Schlicht
Eike von Schlieben