Regelfrage der Woche


Die Spielerin hat ihren Ball in ein weitgehend trocken gefallenes Wasserhindernis gespielt. Der Ball ist gut sichtbar aber zwischen zwischen Pflanzen so unglücklich eingeklemmt, dass ein Spielen des Balles ziemlich aussichtslos erscheint.

Die Spielerin erklärt ihren Ball für "unspielbar" und will nach Regel 28 verfahren, weil es allein ihre Entscheidung, wann ein Ball unspielbar sei.

Die Mitbewerber protestieren und meinen, der Ball müsse gespielt werden, wie er liegt oder es müsse nach den Regeln für Wasserhindernisse (Regel 26) verfahren werden.

Wer hat Recht?

Das ist falsch.

Die Spielerin hat Recht, dass es allein ihre Entscheidung ist, einen Ball für unspielbar zu erklären. Das gilt für den gesamten Platz - mit einer Ausnahme: Wasserhindernisse.

Nach Regel 28 darf im Wasserhindernis kein Ball für unspielbar erklärt werden.

Deshalb haben in diesem Fall die Mitbewerber Recht. Der Ball muss gespielt werden wie er liegt oder es ist nach den Regeln für Wasserhindernisse (Regel 26) zu verfahren.

Das ist richtig.

Die Spielerin hat Recht, dass es allein ihre Entscheidung ist, einen Ball für unspielbar zu erklären. Das gilt für den gesamten Platz - mit einer Ausnahme: Wasserhindernisse.

Nach Regel 28 darf im Wasserhindernis kein Ball für unspielbar erklärt werden.

Deshalb haben in diesem Fall die Mitbewerber Recht. Der Ball muss gespielt werden wie er liegt oder es ist nach den Regeln für Wasserhindernisse (Regel 26) zu verfahren.

Die Spielerin hat Recht, dass es allein ihre Entscheidung ist, einen Ball für unspielbar zu erklären. Das gilt für den gesamten Platz - mit einer Ausnahme: Wasserhindernisse.

Nach Regel 28 darf im Wasserhindernis kein Ball für unspielbar erklärt werden.

Deshalb haben in diesem Fall die Mitbewerber Recht. Der Ball muss gespielt werden wie er liegt oder es ist nach den Regeln für Wasserhindernisse (Regel 26) zu verfahren.

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